Mittel zur Förderung externer Projekte stehen derzeit leider nicht zur Verfügung.

Das Kulturreferat fördert auf Basis des § 96 Bundesvertriebenengesetzes und der dazu von der Bundesregierung 2016 weiterentwickelten Konzeption auch Projekte der kulturellen Vermittlung, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen.

Förderungsvoraussetzungen


Nähere Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -formaten und -verfahren geben die „Erläuterungen zur Projektförderung durch ein Kulturreferat“. Die Förderung ist über einen formalisierten Vordruck und diesen ergänzende Anlagen zu beantragen. Der Antrag ist an das Kulturreferat zu adressieren und diesem mindestens drei Monate vor dem angestrebten Projektbeginn vorzulegen. Abweichend von den Erläuterungen muss das Vorhaben bei Förderung durch das Kulturreferat innerhalb des aktuellen Haushaltsjahres abgewickelt werden. Die Förderentscheidung trifft die Kulturreferentin unter bedarfsweiser Einbeziehung fachlicher Gutachten durch das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (BKGE) oder die/den Beauftragte/n der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Gewähr der Förderung erfolgt über einen Vertrag, auf den die einschlägigen Vorschriften des Zuwendungsrechts anzuwenden sind. Auf die Förderung hat der Projektträger in geeigneter Weise hinzuweisen (Logos können zur Verfügung gestellt werden). Der Nachweis der zweckmäßigen und erfolgreichen Verwendung der Fördermittel ist gegenüber dem Kulturreferat zu erbringen.

Downloads

Hier finden Sie alle benötigten Formulare zur Förderung Ihres Projekts

Antragsformular

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Ausgaben- und Finanzierungsplan

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Verwendungsnachweis

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Belegliste

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Nebenbestimmungen

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Erläuterungen

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