E-Rechnung


Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anstelle auf Papier oder in einer Bilddatei wie z. B. als PDF – in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und empfangen, sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Die Einführung der E-Rechnung

Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen zunehmend in den unternehmerischen Alltag ein. Ein zentrales Thema bildet hierbei die E-Rechnung. Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen.

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Sie haben Fragen? Hier finden Sie Informationen und Merkblätter.

Info-Broschüre

Rechnungsstellung ans DZM

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E-Rechnungs-Verordnung

im öffentlichen Auftragswesen

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Merkblatt für Rechnungssteller

Bei Rechnungen über 1.000 EUR

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