Erklärung zur Barrierefreiheit


Das Donauschwäbische Zentralmuseum (DZM) ist bemüht, seinen Internetauftritt www.dzm-museum.de barrierefrei zugänglich zu machen Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer vereinfachten Prüfung gemäß BITV 2.0, mit der die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) den Webauftritt www.dzm-museum.de am 30. April 2024 getestet hat.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind laut Prüfbericht als nicht bzw. nicht vollständig-barrierefrei zu bewerten:

  • Nicht alle Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen
  • Nicht bei allen Video- und Audiodateien sind barrierefreie Alternativen, also Untertitel oder Audiodeskriptionen, vorhanden.
  • Die verlinkten PDF-Dateien, die als Download zur Verfügung gestellt werden, sind nicht barrierefrei
  • Die Tastaturbedienbarkeit der Webseite ist nicht (vollständig) gegeben
  • Einige Helligkeitskontraste sind zu klein und damit schlecht wahrnehmbar
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • Die Webseite bietet derzeit noch keine Inhalte oder Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von wwwdzm-museum.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende Kontaktdaten:

E-Mail: info@dzm-museum.de
Telefon: 0731/962540

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de

Stand: Donnerstag, 29. August 2024

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